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Minderjährigkeit ArtikelIn Deutschland gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zu dem Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig.
Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Buch-Tipp: Alles, was wir geben mussten. Eines vorweg. . . Nein, dieser Roman soll keinen Spaß machen. Das ist nicht der Sinn der Übung. Er ist Unterhaltung, ja, aber auf einem sehr hohen Niveau.
Für mich ist dieses Buch (dass ich aber zugegeben in dem englischen Original gelesen habe) eines der besten, die ich in dem vergangenen Jahr gelesen habe. Durch das sprachliche Zurücknehmen, das... | |
Minderjährige sind altersabhängig entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig (Geschäftsfähigkeit). Sie können sich also nicht oder ca. zu dem Teil rechtsgeschäftlich binden.
Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Fähigkeit, Bote sein zu können; Minderjährige können somit ohne weiteres Willenserklärungen anderer weitergeben.
Buch-Tipp: Berechnung von Personenschäden (Tipps und Taktik) Ein Knüller für Unfallopfer Dieses Buch hat auf dem Markt gefehlt. Klar gegliederte und übersichtliche Themenbereiche rund um die Ansprüche aus Unfallschäden. Neueste Urteile und zugehörige Kommentierung aus der Sicht eines Richters. Nach der Durcharbeitung dieses Buches war ich um etliches schlauer, was die Durchsetzung meiner Interessen... |
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Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht, außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten.
Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können. Der Haftungsausschluss gilt bei Schäden, die sich in dem Straßenverkehr ereignen, bis zu dem 10. Lebensjahr, es sei denn, der Schaden wird vorsätzlich herbeigeführt.
Eine Haftung der Eltern kommt ca. in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.
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